Abgasmessung

Was wird bei einer Abgasmessung gemacht?

Bei einer Abgaskontrollmessung wird überprüft, ob die Therme einerseits den Mindestwirkungsgrad (Energie-Effizienz) einhält und andererseits die gesetzlichen Emissionsgrenzen für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß nicht überschreitet.

 

Wenn die Abgas- oder CO-Werte (Kohlenmonoxid) zu hoch sind, wird das Gasgerät vom Rauchfangkehrer aus Sicherheitsgründen gesperrt.

Wie oft muss eine Abgasmessung durchgeführt werden?

  • Die erste Überprüfung muss spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme des Gasgerätes erfolgen.
  • Bei einer Nennwärmeleistung unter 26 kW (üblich für Gastherme in Wohnungen) muss eine Überprüfung alle 4 Jahre durchgeführt werden.
  • Bei einer Nennwärmeleistung ab 26kW bis 50kW alle zwei Jahre.
  • Bei einer Nennwärmeleistung ab 50 kW jährlich.
  • Die Prüfberichte müssen 7 Jahre aufbewahrt werden.
  • Eine Prüfplakette wird am Gerät angebracht.
  • Sie bekommen von uns einen Prüfbefund ausgestellt und es wird eine Prüfplakette an der Therme angebracht.
  • Der Prüfbericht ist dann dem Rauchfangkehrer vorzulegen.