Gassicherheits-Check

Wie oft muss ein Gassicherheits-Check durchgeführt werden?

Das NÖ Gassicherheitsgesetz schreibt vor, dass eine sicherheitstechnische Überprüfung der gesamten Anlage zumindest alle 12 Jahre zwingend erforderlich ist. Diese darf nur von befugten Prüfern durchgeführt werden, damit sichergestellt werden kann, dass Ihre Gasanlage auch über die Jahre hinweg einwandfrei funktioniert

Wir führen die gesetzlich geforderte Überprüfung durch und wir garantieren die Ausführung nach den geltenden sicherheitstechnischen Standards.

Achtung

Die G K71-Überprüfung Ihrer Gasinnenanlagen ersetzt nicht die regelmäßige Wartung Ihrer Gasgeräte.

Der Wartungsintervall beträgt je nach Vorgabe des Geräteherstellers  in der Regel zwischen ein bis zwei Jahren

Was beinhaltet eine G K71-Überprüfung von Gasanlagen?

Die Gasanlage gliedert sich in folgende Bereiche, die im Zuge der G K71 Überprüfung begutachtet werden.

  • Abgasführung
  • Gasgeräte
  • Gasarmaturen
  • Gaszähleranlage
  • Geräteanschlussleitung
  • Verteilungsleitung
  • Verbrauchsleitung
  • Prüfbefund mit ev. Mängel und Behebungsfristen
  • Terminaviso betreffend der nächsten Prüfungsintervalle
Termin